Plenarrede: Antwort auf den Antrag der FDP Fraktion „Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen – Landeseigene Förderung von Kinderwunschbehandlungen sichern“
(Zu Protokoll gegeben am 11.09.2024)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2019 fördert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund die Kinderwunschbehandlung zu gleichen Teilen. Der Anlass ist unstrittig. Der überwiegende Teil der Menschen wünscht sich Kinder, doch jedes zehnte Paar kann sich diesen Wunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllen. Diese ungewollt kinderlosen Paare leiden darunter und brauchen medizinische und finanzielle Unterstützung. So variieren die Kosten je nach Einzelfall, liegen aber pro Versuch im vierstelligen Bereich. Für viele Paare sind die Kosten ein unüberwindbares Hindernis. Hinzutreten psychische Belastungen ob des nicht gesicherten Erfolges und gegebenenfalls mehrerer notwendiger Versuche.
Um in dieses emotionale Thema jedoch etwas Sachlichkeit zu bringen, zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Plenarsitzung vom 13.12.2018. „Ich begrüße (…) den Antrag, bei dem es im Kern darum geht, eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu ermöglichen.“ (Plenarprotokoll 17/46) So die damaligen Worte von Herrn Dr. Joachim Stamp. Und unbestritten hat die Schwarz-Gelbe Landesregierung der letzten Legislaturperiode einen maßgeblichen Anteil an der Unterstützung ungewollt kinderloser Paare. Aber anders als der FDP-Antrag in diesem Plenum suggeriert, handelte es sich bei diesem Programm nie um eine Landesförderung, die durch den Bund gestützt wird, sondern um ein Bundesprogramm, dem sich die damalige Landesregierung unter der Maßgabe einer paritätischen Bezuschussung angeschlossen hat.
Eben diese Partnerschaft hat der Bund mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 und dem darauffolgenden Zuweisungsschreiben an das Land ohne Vorwarnung aufgekündigt. Damit verbunden waren nicht nur Mittelkürzungen für das Jahr 2024 sondern auch weitere Mittelabsenkungen für 2025. Anders als im Antrag der FDP-Fraktion dargestellt, ist es daher auch nicht überraschend, dass im Landeshaushalt 2025 zunächst nur die Verpflichtungsermächtigungen für bereits bewilligten Anträge eingestellt wurden. So geht das Land im Zeitpunkt der Antragsbewilligung in Vorleistung für den Bund und kann erst im darauffolgenden Jahr die Erstattung beantragen. Die bundesseitige Kürzung auf rund 70 Prozent des Förderbetrages von 2023 sorgte in der Konsequenz für enorme finanzielle Unsicherheit. Zeitgleich ist es dem Land, unter Berücksichtigung der eigenen Haushaltssituation, nicht möglich die ausfallenden Bundesmittel zu kompensieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, mir fällt es schwer zu glauben, dass Sie diese finanzielle Realität nicht nachvollziehen können. So stellte Herr Kollege Witzel noch Ende Mai eine Anfrage mit dem Titel „Schuldenaufnahme statt Haushaltsdisziplin“ (Drucksache 18/9444). Die einzige Disziplin, die hier fehlt, scheint also die innerhalb der FDP-Fraktion zu sein. Während der eine Abgeordnete die Nutzung der Konjunkturkomponente kritisiert und Einsparmaßnahmen verlangt, verlangt der andere „eine landeseigene Förderung aufzustellen, die unabhängig von den Entscheidungen des Bundes ist“. Das Sie mit Ihrem Antrag den aufrichtigen demokratischen Umgang verlassen haben, zeigt aber auch der stete Versuch, die grüne Bundesministerin und die grüne Landesministerin zu entzweien. So finden sich in der Begründung keinerlei Worte zu den Sparvorgaben des gelben Bundesfinanzministers oder dem gemeinsamen Koalitionsvertrag der Ampelregierung. In diesem heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.“ Auf diese wohnortunabhängige Förderung des Bundes wollte auch Herr Dr. Stamp vor knapp sechs Jahren hinwirken. Statt die Kürzung der Bundesförderung allein der grünen Bundesministerin zuzuschustern, die Hintergründe in Form der Haushaltssituation zu unterschlagen und dem Land die alleinige Verantwortung an der Einstellung der Förderung in die Schuhe zu schieben, sollten wir also zur gemeinsamen Verantwortung und zum fairen Verhalten zurückkehren.