Ausgehend von zwei Fällen in Witten und Mettman beantragte die FDP Elterninitiativen bürokratisch zu entlasten und Auflagen abzubauen. Die Initiativen stellen in Deutschland rund 7% der Kindertagesstätten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und Bildung unserer Kinder. In meiner Antwort an die FDP machte ich deutlich, dass für Gründungsvorhaben die lokalen Akteure am wichtigsten sind. So sind bereits heute die von der FDP geforderten Spielräume, beispielsweise in Form einer Rettungsrutsche aus dem ersten Stock, möglich. Zurecht gibt es jedoch räumliche und rechtliche Anforderungen an Kitas zum Schutz unser Kinder. Diese angemessen auszulegen und sicherzustellen ist die Aufgabe der Verantwortlichen vor Ort.
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CDU begrüßt Änderungsvorschläge zum Kinderbildungsgesetz
Zu den angekündigten Änderungen zählen unter anderem Einschränkungen bei der
Möglichkeit der Überbelegung, längere Kernzeiten sowie zusätzliche Mittel für die
Praxisanleitung und die plusKitas. Während der erste Entwurf eine Überbelegung
von bis zu vier Kindern pro Gruppe vorsah, sollen zukünftig weiterhin maximal zwei
weitere Kinder zugeteilt werden können.