Plenarrede zum Antrag der SPD-Fraktion: Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen

Die SPD kritisierte in ihrem Antrag am 29.02.2024 die Mieterschutzverordnung, welche bereits im Juni 2020 in Kraft getreten ist und seitdem Rahmenbedingungen für den Mieterschutz vorgibt. Diese definiert angespannte Wohnungsmärkte, in denen u.a. die Mietpreisbremse und eine Kündigungssperrfrist gelten. In meiner Rede machte ich deutlich: Als Landesregierung setzen wir alles daran, den Wohnungsbau in NRW voranzutreiben und insb. erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Dabei ist die Mieterschutzverordnung nur ein Baustein. Im Jahr 2023 wurden 6.726 Wohnungen gebaut, ein Plus von 68% gegenüber dem Vorjahr sowie 1.557 Einheiten bei den Eigentumsmaßnahmen, plus 162%.

Wir geben faire und verlässliche Rahmenbedingungen vor, um in angespannten Gebietskulissen mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen. Mit 2,1 Mrd. Euro Fördermitteln für das Jahr 2023 und insg. 9 Mrd. Euro bis 2027 fördern wir den Wohnungsbau in unserem Land. Der Antrag der SPD Fraktion erübrigt sich darüber hinaus, da wir die Mieterschutzverordnung überarbeiten wollen. Im Zukunftsvertrag mit B/90 Grünen haben wir zudem vereinbart, den Kündigungsschutz auszuweiten. 

Sich für Mieterinnen und Mieter in unserem Land einzusetzen, bedeutet eben mehr als nur Rechtsansprüche im Bestandswohnraum zu definieren.

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